§ 1-168 (Behandeln die Vollstreckung der Entscheidungen iranischer Gerichte) Neuntes Kapitel Vollstreckbare Entscheidungen und Dokumente ausländischer Staaten § 169 Zivilrechtliche Entscheidungen, die von ausländischen Gerichten erlassen wurden, sind unter der Voraussetzung, dass sie die folgenden Merkmale erfüllen, im Iran vollstreckbar, es sei denn, im Gesetz ist eine andere Vorgehensweise angeordnet worden, sofern: 1. Die Entscheidung in einem Staat erlassen wurde, in welchem auf Grund eigener Gesetze oder Verpflichtungen oder Verträgen von iranischen Gerichten erlassene Entscheidungen vollstreckbar sind oder, was die Vollstreckung von Entscheidungen anbelangt, dieser eine gegenseitige Behandlung vornimmt; 2. der Inhalt der Entscheidung nicht im Widerspruch zu den die…
Erster Band: Einführung Allgemeines über die Veröffentlichung, die Wirkungen und die Vollziehung der Gesetze § 5 Alle Einwohner Irans, ob inländische oder ausländische Staatsangehörige, unterliegen den iranischen Gesetzen, außer in den Fällen, in denen das Gesetz eine Ausnahme zugelassen hat. § 6 Die Gesetze betreffend die persönlichen Angelegenheiten, wie die Eheschließung und Scheidung oder die [Geschäfts- oder Rechts-] Fähigkeit der Personen oder das Erb[recht]sind in Bezug auf alle iranischen Staatsangehörigen, selbst wenn sie im Ausland wohnen sollten, anwendbar. § 7 Ausländische Staatsangehörige, die auf iranischem Boden leben, unterliegen im Rahmen der [völkerrechtlichen] Verträge hinsichtlich der Fragen die persönlichen Angelegenheiten oder…
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2015 – I-3 Wx 196/14 Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Das Nachlassgericht wird angewiesen, der Beteiligten zu 3) einen Teilrechtserbschein nach Maßgabe des mit der Beschwerde gestellten Hilfsantrags zu erteilen. Eine Kostenerstattung im Beschwerdeverfahren findet nicht statt. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. Wert: 35.000 € (= 7/12 des Nachlasswertes von 60.000 €)Gründe I. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind die Kinder des Erblassers mit seiner ersten – vorverstorbenen – Ehefrau. Die Beteiligte zu 3) ist seine zweite Ehefrau und Witwe. Der Erblasser und die Beteiligte zu 3) errichteten unter dem 10.11.2001 ein gemeinsames Testament, in…
Unser Büro begleitet internationale Transaktionen in Verbindung mit dem Iran. Wir betreuen gesellschaftsrechtliche Transaktionen, Mergers & Acquisitions ebenso wie Gesellschaftsgründungen, Verträge im Bereich Entwicklung, Lizenzierung und Gebrauch von Technologie und Know-how. Vor dem Hintergrund der deutsch-iranischen Handelsbeziehungen, der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der MENA-Region und nicht zuletzt einem Wachstum des BIP von zurzeit 5 % erscheint Iran gerade für deutsche Unternehmen als ein besonders interessanter Investitionsort. Andererseits berät die Kanzlei aber auch iranische Unternehmen, die Deutschland als eine Art Brückenkopf in den europäischen Markt nutzen. Im Bedarfsfall wickelt das Rechtsinstitut Firmenauseinandersetzungen und die Beendigung örtlicher Geschäftstätigkeit ab. Darüber hinaus prüfen wir…
Zahlungsklagen vor iranischen Gerichten, allgemeine Hinweise Sie wollen im Iran eine Geldforderung gerichtlich beibringen? Bitte beachten Sie dazu unsere folgenden Hinweise: Das außergerichtliche Verfahren Ehe der Klageweg beschritten wird, sollte versucht werden, die Schuldnerin im Iran letztmalig detailliert anzumahnen, die Schuld zu begleichen. Im außergerichtlichen Verfahren berechnen wir unser Honorar nach Arbeitsstunden, welche die Korrespondenz mit der Mandantschaft, die zur Aufsetzung eines detaillierten Mahnschreibens mit Androhung gerichtlicher Maßnahmen unter Fristsetzung, das Mahnschreiben selbst und gegebenenfalls die Übermittlung der ersten Antwort umfasst. Vorgerichtliche Abwägungen Sollte das außergerichtliche Vorgehen fruchtlos verlaufen, müssten Sie entscheiden, ob Sie zunächst einmal die Zahlungsfähigkeit…
Erbschaft und Nachlassverwaltung Unser Institut bietet eine umfassende Rechtsberatung auf dem Gebiet des Erbrechts im deutsch-iranischen Rechtsverkehr. Wir beraten Sie in sämtlichen Aspekten des Erbrechts und in allen damit verbundenen Lebenslagen, von der Erstellung des Testaments, über die Beratung der Erben unmittelbar nach dem Todesfall und bei Erbstreitigkeiten, die Einleitung der Testamentsvollstreckung bis hin zum endgültigen Abschluss aller mit dem Erbfall verbundenen Transaktionen in Iran. Bei der Rechtsberatung zum Erbrecht richten wir uns nach den individuellen Zielen unserer Mandanten. Unsere Rechtsberatung erstreckt sich über das reine Erbrecht hinaus auch auf alle rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte, wie z.B. auf gesellschaftsrechtliche…
Ob Sie als deutsches Unternehmen einen iranischen Partner suchen, bereits ein Unternehmen haben, oder ein Unternehmen in Iran gründen wollen, unsere Kanzlei bietet kompetente Beratung für Ihre Geschäftsentwicklung. Weitreichende Kontakte, jahrelange Erfahrung und umfassendes Wissen schaffen Transparenz und helfen Ihnen in diesem enormen Markt Fuß zu fassen. Als Business Consulting Firma bieten wir binationale Unternehmensberatung, Interims Management, Unterstützung bei Firmengründung, Produkteinführung, Markteinstieg sowie Vertrieb und Marketing in Iran an. Wir möchten Sie dazu einladen den erfolgreichen Weg des Markteinstieges, Firmengründung oder Vertriebs als unser Partner zu beschreiten und dabei unsere langjährigen Erfahrungen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Netzwerke und effektiven Partnerstrategien zu…
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04. Dezember 2014 – 2 W 58/14 1. Die nach iranischem Recht unterschiedlich hohen Erbquoten für Ehemann und Ehefrau verstoßen gegen den deutschen ordre public. Vermögenszuwendungen unter Lebenden können eine – grundsätzlich beachtliche – Kompensation der gleichheitswidrigen Erbbeteiligung nur dann darstellen, wenn sie bewusst zu diesem Zweck vorgenommen wurden.2. Die durch den Verstoß gegen den ordre public entstehende Lücke ist grundsätzlich in dem gesetzlichen Rahmen der anwendbaren ausländischen Rechtsordnung zu schließen, hier in der Weise, dass die Ehefrau die im iranischen Recht für den Ehemann vorgesehene höhere Erbquote erhält.3. Dass der Ehefrau nach iranischem Recht…
OLG Hamm · Beschluss vom 7. Mai 2013 · Az. 3 UF 267/12 Tenor 1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 14.11.2012 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Essen (Az.: 106 F 148/12) wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 2. Der Verfahrenswert für die Beschwerdeinstanz wird auf 3.000,00 € festgesetzt. Hiervon entfallen 2.000,00 € auf die Ehescheidung und 1.000,00 € auf den Versorgungsausgleich. Gründe I. Der Antragsgegner (noch 31 Jahre alt, iranischer Staatsbürger) wendet sich mit der Beschwerde gegen den Beschluss des Familiengerichts vom 14.11.2012, durch den seine Ehe mit der Antragstellerin (23 Jahre alt,…
OLG München, Beschluss vom 16.04.2012 – 31 Wx 45/12 TenorI. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts München – Nachlassgericht – vom 12. Dezember 2011 aufgehoben.II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 17.600 € festgesetzt.III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.GründeI.Der kinderlose Erblasser ist im März 2010 in München verstorben. Er war iranischer Staatsangehöriger schiitischer Religionszugehörigkeit und lebte seit 1967 in Deutschland. Die Beteiligte zu 1 ist seine Ehefrau. Sie ist seit Geburt deutsche Staatsangehörige. Seit der Eheschließung, die 1978 in Tönder/Dänemark erfolgte, lebten die Ehegatten in München. Einen Ehevertrag haben sie nicht geschlossen. Die Beteiligte zu…